Frage:
Bahn.de - Schönes Wochenend Ticket..?
xoxo
2010-07-30 11:48:51 UTC
Sagen wir mal ,ich will mir das am Automaten im Zug holen, muss ich dann Angaben machen, von wo nach wo, über welchen Bahnhof und so?

Sry, ist das erste mal, dass ich mir nen Ticket holen will, dass nicht nur 2-3 Bahnhöfe weit weg ist. ;)

Dann muss man ja eine Hauptperson angeben, die das Ticket mitführt (meine Schwester und ich fahren nur), schreibe ich dann einfach meinen Namen auf das Ticket, nachdem der Automaten es gedruckt hat? :D

Muss ich dann auch schon vorher festlegen, wann ich abends zurück fahren will?

LG
Vier antworten:
riverhine
2010-07-31 06:10:26 UTC
Bei den Ländertickets und dem SWT = Schönes Wochenende Ticket bekommst du an DB Automaten zwei Farscheinbelege ausgedruckt. Der erste beleg ist die eigentliche Fahrkarte und der zweite Beleg ist die Tabelle mit den Namensfeldern des Tickets, Achtung diese Fahrkarten sind nur mit beiden Belegen gültig, die mußt du immer dabei haben, fehlt eines der beiden Belege ist die gesamte Fahrkarte ungültig.



In der Namenstabelle trägst du den Abfahrtbahnhof ein, und deinen Namen mit Unterschrift, darunter hast du noch Platz für maximal vier weitere Personen. Bei der ersten Kontrolle im Zug wird dich der Zugbegleiter nach der Anzahl der mitreisenden Personen befragen und du mußt diese Personen zeigen, der Zugbegleiter darf in diesem Zusammenhang sich auch den Ausweis zeigen lassen, den du dabei haben mußt (es geht auch ein Ersatzausweis, Reisepaß oder Kinderausweis), jede mitfahrende Person ab dem 12. Lebensjahr muß in der Fahrkarte im Namensfeld eingetragen sein. Der Zugbegleiter darf die freien Felder durchstreichen, so daß du keine weiteren Namen eintragen kannst.

Es ist nämlich verboten unterwegs andere Personen mitzunehmen, bei jeder weiteren Kontrolle muß der Karteninhaber die anderen Personen bei der Kontrlle vorweisen können, sonst wird die Fahrkarte ungültig und das erhöhte Beförderungsentgelt wird fällig, also der doppelte reguläre Fahrpreis ohne Ermäßigung ab Einsatzort des Zuges, mindestens jedoch 40 € pro Person plus sofortiger Strafanzeige plus bei Bedarf die Einsatzkosten der Bundespolizei zum Festellen der Personalien.



Alle eingetragenen Personen müssen immer zusammenbleiben und dürfen sich nicht zu weit vom Karteninhaber entfernen, ein Aufenthalt im benachbarten Reisezugwagen, um zur Toilette zu gehen ist aber erlaubt. Vom Startbahnhof bishin zum gemeinsamen Endbahnhof müßt ihr immer zusammenbleiben, bis ihr das Bahnhofsgelände verlassen habt. Verläßt nur eine Person die Reisegruppe vor dem Zielbahnhof, wird die Fahrkarte ungültig.



Das Ticket gilt vom Kauf an bis 03:00 Nachts des Folgetages in allen nicht zuschlag- oder reservierungspflichtigen Zügen. Einige Verkehrsbünde in Deutschland haben Einschränkungen oder verweigern die Anerkennung des SWT oder der Ländertickets.

Bei Ländertickets gibt es Sperrzeiten, in den das Ticket nicht gilt, das ist von Montags bis Freitags vor 9:00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18:00 Uhr, in dieser Zeit dürft ihr euch noch nicht mal auf DB Gelände aufhalten, müßt also auch das Bahnhofsgelände verlassen. Ist ein gesetzlicher oder kirchlicher Feiertag innerhalb der Woche, dann gilt das Länderticket wie am Wochende auch für den Lösungstag bis zum Folgetag Nachts um 03:00 Uhr.
Marcus
2010-07-30 19:20:50 UTC
Entgegen der Aussage meiner Vorrednerin ist es inzwischen sehr wohl so, dass man eine Hauptperson angeben muss. Wie du schon richtig erkannt hast, trägst du diese nachdem du das Ticket am Automaten gezogen hast (ist übrigens auch sinnvoll, da 2 EUR günstiger als am Schalter) einfach in das entsprechende Feld ein.

(Zitat von den Angebotskonditionen: "Um Missbrauch zu vermeiden, tragen Sie bitte vor der Reise Ihren Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld ein. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen betrifft das den Reisenden mit der längsten Reisestrecke. Bei der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihren Ausweis vorzulegen.")

Desweiteren ist das Ticket an dem Tag, für den du das Ticket gekauft hast gültig und darüber hinaus, bis 3 Uhr (nachts) des Folgetages. Wann du zurückfahren willst und welche Strecke du dabei nimmst, musst du nicht vorher festlegen. Allerdings dürfen nur Nahverkehrszüge in der 2. Klasse benutzt werden (kein IC, ICE).

(Zitat: "Das Schönes-Wochenende-Ticket gilt samstags oder sonntags von 0 bis 3 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten.")

Was ebenfalls noch zu beachten ist, ist dass die Gruppe nachträglich nicht erweitert oder Personen ausgetauscht werden dürfen. Das bedeutet, ihr müsst als Gruppe (in dem Fall ja nur du und deine Schwester) gemeinsam losfahren, und dürftet nicht unterwegs noch andere Leute "aufgabeln" um das Ticket "voll zu bekommen". (Was aber erlaubt ist, dass ihr zusammen losfahrt, aber einer weiter fährt als der andere.) Weiter verkauft werden darf es ebenfalls nicht.

(Zitat: "Beim Schönes-Wochenende-Ticket ist eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet.")



Das Ganze nochmal in Kurzform:

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- Du musst keine Angaben über die Strecke machen, die du fahren willst.

- Die Hauptperson ist in das entsprechende Feld auf dem Ticket einzutragen.

-Wann du zurückfahren willst, musst du auch nicht angeben, es ist nur wichtig, dass du vor 3 Uhr des Folgetages die Fahrt abgeschlossen hast.

:)
Betty
2010-07-30 18:55:44 UTC
Nein musst du nicht, das Ticket ist nicht auf Personen festgelegt und es können 5 Personen auf einem Ticket fahren. Aber du kannst das Ticket am Bahnhof ziehen, aber nicht im Zug.



Das Ticket gilt dann einen Tag also Samstags oder Sonntag und die Gültigkeit endet mit dem jeweils letzten Zug des Tages, das kann durchaus auch nach 0.00 Uhr sein....oft fährt auch der letzte Zug Samstags, sonntags um 2.00 früh ...er muss auf den Tagesfahrplan stehen, an dem Tag wo du fährst.



LG

Betty
anonymous
2010-07-30 19:13:07 UTC
Das Ticket ist weder strecken- noch zuggebunden. Du kannst damit an dem Tag, an dem du es gelöst hast, jeden Nahverkehszug (IRE, RE, RB und SBahn) benutzen und kannst dich spontan entscheiden.



Sofern es im Zug keinen regulären Fahrkartenautomaten gibt (in einigen Privatbahnen ist das der Fall, bei der DB in der Regel nicht), muss man das Ticket (und das gilt für jedes Ticket) generell im voraus am Bahnhof lösen. Ausnahmen sind, wenn es dort keinen Schalter gibt oder dieser nicht geöffnet ist und es dort auch keinen Fahrkartenautomaten gibt bzw. dieser defekt ist. Dann darf man auch ausnahmsweise erstmal ohne Fahrkarte einsteigen, muss sich aber unverzüglich (Richtwert ist bis spätestens 5 Minuten nach Abfaht) beim Zugbegleiter melden. Das Lösen einer Fahrkarte im Zug beim Zugbegleiter kann u.U. eine Gebühr kosten.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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